Um eine logopädische Therapie durchführen zu können, benötigen wir einen Arbeitsauftrag.
Das bedeutet:Sie brauchen ein Rezept von Ihrem/r Arzt*in
Für die Kinder verordnet in der Regel Ihr/e Kinderarzt*in oder der/die HNO-Arzt*in; auch Kieferorthopäden*innen oder Zahnärzte*innen können Rezepte ausstellen.
Für die Erwachsenen verordnet der/die Hausarzt*in, der/die Neurologe*in, der/die HNO-Arzt*in oder der/die Internist*in.
Behandlungsumfang und Dauer der Behandlung wurden im Heilmittelkatalog genau festgelegt. Dabei spielt das Störungsbild eine wesentliche Rolle. Fragen Sie dazu Ihre/n Arzt*in.
Ihren ersten Termin können Sie telefonisch vereinbaren. In der Regel werden dann bereits Ihre persönlichen Daten aufgenommen.