Wie können die Eltern ihrem Kind helfen, die Sprache zu verbessern?

Um in der Sprechtherapie erfolgreich arbeiten zu können, benötigen wir immer die Eltern als Co-Therapeuten. In der Praxis bedeutet dies, dass die Kinder, oder die Eltern nach der Logopädischen Therapie Hausaufgaben mit nach Hause bekommen, die sie je nach Alter, selbstständig oder mit Hilfe bearbeiten.
Wie genau die entsprechenden Übungen durchzuführen sind, wird dem Kind und der begleitenden Bezugsperson genau erklärt und gezeigt. Da wir die Hausaufgaben in der Regel so aufgeben, dass sie auch Spaß machen und leicht in häuslichen Alltag zu integrieren sind, steht einem schnellen Therapieerfolg nichts mehr im Weg!

Wie bekomme ich eine logopädische Therapie?

Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die
Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention.
Die logopädische Behandlung muß von einem Arzt verordnet werden und erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapie.
Im Einzelfall ist auch die Verordnung von Hilfsmitteln, z.B. elektronischer Kommunikationsgeräten möglich. In diesem Falle zählen zur logopädischen Behandlung auch die individuelle Anpassung des Gerätes sowie das Gebrauchstraining für Patienten und deren Angehörige.
(Quelle: DBL)

Kontoverbindungen

Für Neviges

Für Wülfrath

Sparkasse HRV Sparkasse HRV
BLZ 334 500  00 BLZ 334 500 00
KTO 26 35 83 8200 KTO 34 3580 93
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Auf dem Weg zur Anmeldung

Um eine logopädische Therapie durchführen zu können, benötigen wir einen Arbeitsauftrag.
Das be­deu­tet:
Sie brauchen ein Rezept von Ihrem/r Arzt*in
Für die Kinder verordnet in der Regel Ihr/e Kinderarzt*in oder der/die HNO-Arzt*in; auch Kieferorthopäden*innen oder Zahnärzte*innen kön­nen Rezepte ausstellen.
Für die Erwachsenen verordnet der/die Hausarzt*in, der/die Neurologe*in, der/die HNO-Arzt*in oder der/die Internist*in.

 

Behandlungsumfang und Dauer der Behandlung wurden im Heil­mit­tel­ka­ta­log genau festgelegt. Dabei spielt das Störungsbild eine wesentliche Rolle. Fragen Sie dazu Ihre/n Arzt*in.

Ihren ersten Termin können Sie telefonisch vereinbaren. In der Regel werden dann bereits Ihre persönlichen Daten aufgenommen.

Therapiestandards

  • Meist werden während der The­rapie ein bis zwei Termine pro Wo­che mit je 45 Minuten ver­ein­bart. Bei manchen Patienten sind je­doch auch 30 oder 60 Minuten verordnet. Das hängt vom Stö­rungs­bild oder der Kon­zen­tra­tions­dau­er des jeweiligen Patienten ab.
  • Im Rahmen der Therapie sind Vor- und Nachbereitungszeit enthalten so­wie eine kurze Rückmeldung über die Behandlungsinhalte oder auch An­lei­tun­gen für häusliche Übungen an die Eltern oder die Angehörigen.
  • Meist werden 10 Therapiestunden je Rezept verordnet. Nach einem Kurz­be­richt erfolgt je nach Störungsbild eine weitere Verordnung. Wieviele Ver­ord­nun­gen ein Patient erhalten kann, ist im Heilmittelkatalog genau festgelegt.

Geschäftsbedingungen

  1. Termine, die Sie nicht wahr­neh­men können, müssen bis spätestens 24 Stunden vor Therapiebeginn abgesagt werden. Außerhalb der Ge­schäfts­zei­ten kann dies auch auf dem An­ruf­be­ant­wor­ter erfolgen. Eine zu spät abgesagte Therapie wird Ihnen zu Ihrem Kassensatz privat in Rechnung gestellt!
  2. Unsere Aufsichtspflicht bei Kindern besteht nur für die Dauer der Therapieeinheit und wird mit Beendigung dieser an die Eltern/Be­zugs­per­son zu­rück­ge­ge­ben.
  3. Mit Ihrem Einverständnis entbinden Sie die Therapeuten ihrer Schwei­ge­pflicht, um nach vorheriger Absprache die Daten zum in­ter­dis­zi­pli­nä­ren Austausch mit Ärzten, anderen behandelnden Therapeuten (Er­go­the­ra­peu­ten, Krankengymnasten, Heilpädagogen usw.) sowie ErzieherInnen und LehrerInnen zu nutzen. Dadurch wird ein ganzheitlicher Behandlungsansatz ge­för­dert.
  4. Sollte Ihre Therapeutin erkrankt sein, oder durch Urlaub oder Fortbildung verhindert sein, wird Ihre Therapieeinheit an das Rezept dran gehangen, oder durch eine Vertretung stattfinden. Dies kann auch kurzfristig ohne vorherige Absprache geschehen.

Ausfallkosten

Der Gesetzgeber und die Krankenkasse sehen vor, bei einem Fernbleiben des Patienten zum vereinbarten Behandlungstermin, die für diesen Termin ver­ord­nete Leistung in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch im Krankheitsfall, es sein denn Sie legen eine ärztliche Bescheinigung vor.
Die Gebühren für Termine, die zu spät oder gar nicht abgesagt wurden, richten sich nach
  • der Krankenkasse
  • Behandlungsdauer
  • Einzel-/ Gruppenbehandlung
Aus diesem Grund erhalten Sie zu Beginn der Behandlung die genauen Vergütungssätze mitgeteilt

DSVGO

Die Datenschutzerklärung erhalten Sie an Ihrem 1. Termin. Sie akzeptieren sie und willigen insbesondere ein, dass Ihre Daten für die vollständige Behandlungsreihe an die Abrechnungsstelle Ihrer Krankenkasse zum Zwecke der Abrechnung weitergeleitet werden dürfen. Ihnen ist bewusst, dass Sie diese Einwilligung freiwillig ausstellen. Sie können sie jederzeit ohne Angaben von Gründen, mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf hat schriftlich in unserer Praxis zu erfolgen.

Honorarvereinbarung Privatpatienten

Seit dem 01.07.2019 gelten neue Bundeshöchstpreise für Logopäden.

Die Privatsätze werden nun auch dementsprechend zum 01.07.2019 angepasst und mit dem
1,5-fachen Satz des Kassensatzes abgerechnet.
Die Beihilfesätze werden nach den erstattungsfähigen Höchstsätzen NRW abgerechnet.

Das bedeutet, dass neue Vergütungssätze auf Sie zukommen werden, siehe Anlage
Gebührenverordnung, die Sie an Ihrem 1. Termin ausgehändigt bekommen.

Bitte prüfen Sie diese mit Ihrer zuständigen Beihilfestelle/Privatversicherung bevor Sie die
Therapie beginnen.
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