Seit dem 01.07.2026 gelten neue Bundeshöchstpreise für Logopäden.
Die Anpassung der Vergütung erfolgt ohne schriftliche vorherige Ankündigung.
Die Privatsätze werden dementsprechend zum 01.07.2026 angepasst und mit dem
1,8-fachen Satz des Kassensatzes abgerechnet.
Dies gilt auch für die Beihilfesätze, die nach den erstattungsfähigen Höchstsätzen NRW abgerechnet werden.
Das bedeutet, dass neue Vergütungssätze auf Sie zukommen werden, siehe Gebührenverordnung, die Sie an Ihrem 1. Termin ausgehändigt bekommen haben, oder bereits im Erstkontakt telefonisch mitgeteilt bekommen haben.
Bitte prüfen Sie diese mit Ihrer zuständigen Beihilfestelle/Privatversicherung bevor Sie die
Therapie beginnen.